4. Projektaufruf für LEADER Projekte im Schwäbischen Wald
300.000 € Fördermittel stehen zur Verfügung
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt.
Die Details zum 4. Projektaufruf sind:
Die Frist zur Einreichung von Projekten beginnt am 13. März und endet am 05. Mai 2017. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 22. Juni 2017. Es können Vorhaben für die 7 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft. Insbesondere wird auf die Fördergelder in den Bereichen Kunst & Kultur, Innovative Maßnahmen für Frauen und Landschaftspflege hingewiesen. Die Höhe des EU-Fördermittelbudgets beträgt 300.000 €. Hinzu kommen Landesmittel in entsprechendem Verhältnis. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €.
Zur Prüfung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte an die LEADER-Geschäftsstelle.
Download 4. Projektaufruf (PDF-Dokument, 130,25 KB, 13.03.2017)




