7. Projektaufruf für LEADER-Projekte im Schwäbischen Wald
In der LEADER-Region Schwäbischer Wald können sich im Rahmen des 7. Projektaufrufs erneut innovative Projektideen um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben. LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept können Sie auf der Homepage einsehen.
Die Details zum 7. Projektaufruf sind:
Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten beginnt am 4. Mai und endet am 4. Juni 2018. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 4. Juli 2018. Es können Vorhaben für die 7 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft. Die Höhe des EU-Fördermittelbudgets beträgt 400.000 €. Hinzu kommen Landesmittel in entsprechendem Verhältnis.
Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €.