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RegionalentwicklungSchwäbischer Wald e.V.

Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes in einer LEADER-Region dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).

Bund und Länder stellen den LEADER-Regionen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst befristet bis 31.12.2021) bis zu 180.000 € Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20.000 € Eigenmittel, so dass  200.000 € Fördermittel für weitere Projekte im LEADER Gebiet Schwäbischer Wald eingesetzt werden können.

Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der erste Projektaufruf startet am heutigen 13. Januar 2020 und endet am 20. Februar 2020.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzel-personen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept stellen wir Ihnen sehr gerne vor und Sie können diese auf unserer Homepage (https://www.leader-schwaebischerwald.de) einsehen. Am 21. Januar informiert das Regionalmanagement auf seiner Informationsveranstaltung um 19 Uhr in der Kultur und Festhalle Oberrot über Einzelheiten. 

Zur Information: Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüstenrot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welzheim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im  Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.