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RegionalentwicklungSchwäbischer Wald e.V.

Ab sofort können Projektanträge für eine LEADER-Förderung eingereicht werden!

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) stellt die nicht gebundenen LEADER-Mittel allen 18 Regionen im Land kurzfristig jeweils 500.000 Euro für weitere LEADER-Vorhaben zur Verfügung. Interessenten können ab sofort einen Antrag bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt abgeben.

Es können nur Anträge für Modul 1: Kommunale Projekte und Modul 2: Private Projekte berücksichtigt werden. Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten endet am 02. Juni 2020. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 06. Juli 2020.

Es können Vorhaben für die sieben Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft.

Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet vorliegen, aber noch nicht begonnen worden sein. Voraussetzung ist, dass für die Vorhaben alle Genehmigungen (auch Baugenehmigungen) erteilt und die erforderlichen Vergleichsangebote je Gewerk eingeholt worden sind. Nach Beschluss durch den Auswahlausschuss muss der Antrag auf Bewilligung innerhalb von 3 Monaten bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Förderung.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt.

Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €. 

Zur Besprechung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte unbedingt an die LEADER-Geschäftsstelle:

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Regionalmanager Johannes Ernst

Klosterhof 11, 71540 Murrhardt

E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de

Tel.:  07192 213-270

Homepage: www.leader-schwaebischerwald.de

Zur Information: Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüsten-rot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welz-heim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im  Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulz-bach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.