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Aktuelle Berichte

Autor: Andrea Bofinger
Artikel vom 30.03.2023

17. LEADER-Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

30. März 2023 Interessenten können ab sofort einen Förderantrag bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen. Stichtag für die Einreichung von Projektanträgen: Donnerstag, 13. April 2023.

Es können Vorhaben für die sieben Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der LEADER-Förderperiode 2014-2022 eingereicht werden

  1. Wohnen und Leben
  2. Demographischer Wandel
  3. Attraktive Familienregion
  4. Mobilität
  5. Natürliche Ressourcen
  6. Nachhaltiger Tourismus
  7. Wirtschaft
  • Stichtag für die Einreichung der LEADER Anträge beim Regionalmanagement: Donnertag, den 13. April 2023
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: Dieser wird den Antragstellerinnen und Antragstellern frühzeitig mitgeteilt.
  • Themenbereiche: alle sieben Handlungsfelder des REK (s.o.)

Für den Projektaufruf gelten die Förderbedingungen der LEADER-Förderperiode 2014–2022.

Die eingereichten Projektanträge müssen mit der Förderrichtlinie des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) konform sein.

Offen für Anträge in den Fördermodulen 1 (kommunal), Modul 2 (privat) sowie Modul 6 (private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen).

 

Adresse für die Einreichung der Anträge:

LEADER Regionalmanagement Schwäbischer Wald

Klosterhof 11

71540 Murrhardt

Ansprechpartner:

Geschäftsführer Johannes Ernst

Telefon: 07192-213-270

E-Mail: j.ernst.leader(@)murrhardt.de

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.