Regionalbudget / Kleinprojektförderung
Übersicht
• Fördergelder des Bundes, des Landes und der Landkreise
• Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
• Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
• Fördergegenstand: investive Maßnahmen in den Bereichen
–Dorfentwicklung
–dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
–Kleinstunternehmen der Grundversorgung
–Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
• Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen, …
• Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden
Was wird gefördert?
Alle Themenbereiche aus LEADER (Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus, Wirtschaft)
Investive Maßnahmen in den Bereichen…
• Dorfentwicklung (Gestaltung Plätze, Erschaffung Einrichtungen, Ausbau Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,…)
• dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Tourismus, Wirtschaft,…)
• Kleinstunternehmen der Grundversorgung (regionale Produkte des täglichen Bedarfs)
• lokale Basisdienstleistungen (Dorfladen, Bäcker, Schreibwaren,…)
Nicht förderfähig sind:
• Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
• Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
• Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
• Gebrauchte Wirtschaftsgüter
• Mehrwertsteuer
• Skonti & Rabatte
• Fahrzeuge
• Ausgleichsmaßnahmen
• Verwaltungsleistungen
• kommunale Pflichtaufgaben
• … diese Aufzählung ist nicht abschließend
Der Projektaufruf findet im Januar statt. Der Antragsteller hat bis Mitte Februar Zeit, die ausgefüllten Antragsunterlagen (vgl. Dateien im Downloadbereich: Projektdatenblatt/Kostenplan/Fragebogen) vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Auswahlausschuss tagt Mitte März und wählt die erfolgreichen Anträge aus. Das Projekt ist dann bis Ende Oktober umzusetzten und abzurechnen.