Förderprogramm der Europäischen Union
LEADER steht für die französische Abkürzung von „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).
Gerade der ländliche Raum zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus. Damit dieser auch zukünftig attraktiv und stark bleibt, bedarf es gezielter Entwicklungsstrategien unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Die Menschen vor Ort kennen ihre Region und deren Potenzial am besten. Und so entscheiden sie auch in ihrer örtlichen LEADER-Aktionsgruppe über die Projekte.
Die LEADER-Förderung wird als Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt. Für die verschiedenen Maßnahmen sind in der Fördersatztabelle der LAG unterschiedliche Fördersätze hinterlegt. Antragsteller können Kommunen, Vereine, Privatpersonen und Verbände sein.
Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen insbesondere Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf drängende Herausforderungen, wie den Demografischen Wandel, Klimawandel oder Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich.
Gefördert werden Projekte, die
- in der Gebietskulisse der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald liegen
- einem Handlungsfeldziel des REK zugeordnet werden können und einen Beitrag zu dessen Umsetzung leisten
- vom Auswahlausschuss der LAG auf Grundlage des Projektauswahlverfahrens positiv beschlossen wurden und damit berechtigt sind einen LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle zu stellen
- die förderfähigen Gesamtkosten von 600.000 € nicht übersteigen
Nicht gefördert werden
- Projekte, die unterhalb der Bagatellgrenze von 5.000 €-Förderung liegen
- Projekte, die bereits begonnen wurden
- Pflicht- und Weisungsaufgaben von Kommunen
- Betriebskosten, Skonti und Rabatte, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Erschließungsmaßnahmen, Breitbandförderung, Verwaltungsleistungen, Eigenleistungen, Mehrwertsteuer, etc.
- Projekte, die bereits durch ein anderes EU-Programm eine Förderung erhalten (Doppelförderung)
Projektaufrufe
Die LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald veröffentlicht sogenannte Projektaufrufe während der gesamten Förderperiode. Für diese sind jeweils eine Frist zur Einreichung von Projektideen und das zur Verfügung stehende Budget an EU-Fördermitteln festgelegt.
Innerhalb der vorgegebenen Frist können Sie Ihre Projektidee bei uns, der LEADER-Geschäftsstelle (=Regionalmanagement), einreichen. Wir empfehlen möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie entsprechend beraten können.
Auch unabhängig von Projektaufrufen können Sie sich mit Ihrer Idee gerne an das Regionalmanagement wenden.
Weitere Informationen zum Zeitraum des Projektaufrufes und den verfügbaren Fördermitteln erfahren Sie durch Veröffentlichungen in der Tagespresse, den Amtsblättern der Kommunen sowie auf unserer Website unter AKTUELLES.
Die 7 wesentliche LEADER Merkmale:
1. Bottom-up-Ansatz: Die Menschen vor Ort sind die Entwicklungs-Experten
LEADER geht davon aus, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, wie sie die Entwicklung ihres Gebiets fördern können. Die lokalen Akteure werden an der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Strategie und bei der Auswahl der Schwerpunkte, die in ihrer Region verfolgt werden sollen, beteiligt. Die Einbeziehung der lokalen Akteure umfasst die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, Interessengruppen aus dem wirtschaftlichen und sozialen Bereich sowie repräsentative öffentliche und private Einrichtungen.
2. Territorialer Ansatz: Eine definierte, zusammenhängende Region
LEADER funktioniert am besten in kleinen, homogenen, sozial in sich geschlossenen Gebieten, die durch gemeinsame Traditionen, eine lokale Identität, ein Zugehörigkeitsgefühl oder gemeinsame Bedürfnisse und Erwartungen gekennzeichnet sind. Ein solches Gebiet als Bezugsgebiet zu haben, erleichtert das Erkennen lokaler Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen, endogenen Potentials und die Feststellung der größeren Hemmnisse für eine nachhaltige Entwicklung. Die Grenzen eines LEADER-Gebiets müssen geographisch klar definiert sein und nicht zwingend so verlaufen, wie die Grenzen des jeweiligen Verwaltungsgebiets (sie sollten eher funktional sein).
3. Regionale Partnerschaften: Öffentliche und private Organisationen gemeinsam
Öffentliche und private Organisationen bilden eine regionale Partnerschaft, die sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG). Die bestehenden lokalen Interessengruppen aus den verschiedenen sozioökonomischen Bereichen des Gebiets sollen dabei ausgewogen repräsentiert sein. Auf Entscheidungsebene müssen die privaten Partner und Organisationen der lokalen Partnerschaft zu mindestens 50 % vertreten sein. Bei der Rechtsform der Leader Aktionsgruppe handelt es sich meist um einen eingetragenen Verein.
4. Multisektorale Integration: Alle Themen einer Region an einem Tisch
5. Netzwerkbildung: Ähnliche Interessen zusammenbringen
6. Innovation und Mut zu Neuem
Eine Lokale Aktionsgruppe hat die Aufgabe, nach neuen Elementen, Ansätzen und Lösungen zu suchen, die zur Entwicklung ihrer Region beitragen.