Was ist das Regionalbudget für Kleinprojektförderung?
Mit der Einführung des Regionalbudgets wurde ab 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten geschaffen. Hierfür stellten der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Fördergelder zur Verfügung.
Seit 2024 erfolgt die Förderung im Regionalbudget erstmals ausschließlich durch Landesmittel Baden-Württembergs. Hinzu kommt ein Eigenanteil der Aktionsgruppe.
Regionalbudget 2025
Kleinprojekte mit viel Wirkung
Im Schwäbischen Wald können wieder Anträge für Kleinprojekte über das beliebte Förderprogramm „Regionalbudget“ eingereicht werden.
Mit einem Klick gelangen Sie zum Förderaufruf des Regionalbudgets 2025
Regionalbudget - Zahlen, Daten, Fakten
Gefördert wird mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der LEADER-Förderung erhalten die Projektträger:innen ihre Fördergelder direkt von der Aktionsgruppe Regionalenwicklung Schwäbischer Wald e.V.. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den Aktionsgruppen.
Zahlen und Fakten auf einen Blick:
- Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und der Landkreise
- Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
- Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
- Fördergegenstand: investive Maßnahmen in den Bereichen
- Dorfentwicklung
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende), ...
- Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden
Was wird gefördert?
Alle Themenbereiche der 4 Handlungsfelder aus unserem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) (PDF-Dokument, 8,51 MB, 22.01.2024):
- Generationengerechte Kommunalentwicklung
- Tourismus, Naherholung, Kultur
- Lokales und innovatives Wirtschaften
- Bioökonomie und Ressourcenschonung
Investive Maßnahmen in den Bereichen:
- Dorfentwicklung (Gestaltung Plätze, Erschaffung Einrichtungen, Ausbau Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,…)
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Tourismus, Wirtschaft,…)
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (regionale Produkte des täglichen Bedarfs)
- lokale Basisdienstleistungen (Dorfladen, Bäcker, Schreibwaren,…)
Was ist nicht förderfähig?
- Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
- Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
- Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
- Mehrwertsteuer
- Skonti & Rabatte
- Fahrzeuge
- Ausgleichsmaßnahmen
- Verwaltungsleistungen
- kommunale Pflichtaufgaben
- … diese Aufzählung ist nicht abschließend!