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RegionalentwicklungSchwäbischer Wald e.V.

Was ist das Regionalbudget für Kleinprojektförderung?

Mit der Einführung des Regionalbudgets wurde ab 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten (mit Gesamtkosten unter 20.000 €) geschaffen. Hierfür stellt der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) 180.000 € zur Verfügung.

Regionalbudget - Zahlen, Daten, Fakten

Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommen sollen. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger:innen ihre Fördergelder direkt von der Lokalen Aktionsgruppe ihrer Region. (Quelle: www.leader.landwirtschaft-bw.de)

Zahlen und Fakten auf einen Blick:

  • Fördergelder des Bundes, des Landes und der Landkreise
  • Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
  • Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
  • Fördergegenstand: investive Maßnahmen in den Bereichen
    • Dorfentwicklung
    • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  •  Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen, …
  •  Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden

Was wird gefördert?

Alle Themenbereiche der 4 Handlungsfelder aus LEADER:

  1. Generationengerechte Kommunalentwicklung
  2. Tourismus, Naherholung, Kultur
  3. Lokales und innovatives Wirtschaften
  4. Bioökonomie und Ressourcenschonung

Investive Maßnahmen in den Bereichen:

  • Dorfentwicklung  (Gestaltung Plätze, Erschaffung Einrichtungen,  Ausbau Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,…)
  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Tourismus, Wirtschaft,…)
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (regionale Produkte des täglichen Bedarfs)
  • lokale Basisdienstleistungen (Dorfladen, Bäcker, Schreibwaren,…) 

Was ist nicht förderfähig?

  • Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
  • Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
  • Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Mehrwertsteuer
  • Skonti & Rabatte
  • Fahrzeuge
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Verwaltungsleistungen
  • kommunale Pflichtaufgaben
  • … diese Aufzählung ist nicht abschließend!  

Ablauf des Verfahrens und Beispiel-Projekte