Was ist das Regionalbudget für Kleinprojektförderung?
Mit der Einführung des Regionalbudgets wurde ab 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten (mit Gesamtkosten unter 20.000 €) geschaffen. Hierfür stellt der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) 180.000 € zur Verfügung.
Regionalbudget - Zahlen, Daten, Fakten
Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommen sollen. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger:innen ihre Fördergelder direkt von der Lokalen Aktionsgruppe ihrer Region. (Quelle: www.leader.landwirtschaft-bw.de)
Zahlen und Fakten auf einen Blick:
- Fördergelder des Bundes, des Landes und der Landkreise
- Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
- Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
- Fördergegenstand: investive Maßnahmen in den Bereichen
- Dorfentwicklung
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen, …
- Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden
Was wird gefördert?
Alle Themenbereiche der 4 Handlungsfelder aus LEADER:
- Generationengerechte Kommunalentwicklung
- Tourismus, Naherholung, Kultur
- Lokales und innovatives Wirtschaften
- Bioökonomie und Ressourcenschonung
Investive Maßnahmen in den Bereichen:
- Dorfentwicklung (Gestaltung Plätze, Erschaffung Einrichtungen, Ausbau Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,…)
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Tourismus, Wirtschaft,…)
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (regionale Produkte des täglichen Bedarfs)
- lokale Basisdienstleistungen (Dorfladen, Bäcker, Schreibwaren,…)
Was ist nicht förderfähig?
- Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
- Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
- Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Mehrwertsteuer
- Skonti & Rabatte
- Fahrzeuge
- Ausgleichsmaßnahmen
- Verwaltungsleistungen
- kommunale Pflichtaufgaben
- … diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Ablauf des Verfahrens und Beispiel-Projekte
Der Projektaufruf findet im Januar statt. Die Antragstellenden haben bis Mitte Februar Zeit, die für eine Projektbewerbung notwendigen Dokumente (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) einzureichen.
Der Auswahlausschuss tagt Mitte März und wählt die erfolgreichen Bewerbungen aus. Das Projekt ist dann bis Ende Oktober umzusetzen und abzurechnen.
Beispiele der insgesamt rund 50 erfolgreich umgesetzten Regionalbudget-Projekte von 2020-2022:
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