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RegionalentwicklungSchwäbischer Wald e.V.

Was ist das Regionalbudget für Kleinprojektförderung?

Mit der Einführung des Regionalbudgets wurde ab 2019 ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten  geschaffen. Hierfür stellten der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Fördergelder zur Verfügung.

2024 erfolgt die Förderung im Regionalbudget erstmals ausschließlich durch Landesmittel Baden-Württembergs. Hinzu kommt ein Eigenanteil der Aktionsgruppe.

Regionalbudget 2024

Langes Bangen mit Happy End! Auch 2024 wird es das beliebte Förderinstrument „Regionalbudget“ für Kleinprojekte in Baden-Württemberg und damit ebenfalls im Schwäbischen Wald geben.

Mit einem Klick gelangen Sie zum Förderaufruf des Regionalbudgets 2024

Bitte beachten Sie: Eine Projekt Bewerbung kann erst ab Start des Projektaufruf am 13. Mai 2024 erfolgen!

Regionalbudget - Zahlen, Daten, Fakten

Mit dem Eigenanteil der Aktionsgruppe von 20.000 € erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträger:innen zugutekommen soll. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der LEADER-Förderung erhalten die Projektträger:innen ihre Fördergelder direkt von der Aktionsgruppe Regionalenwicklung Schwäbischer Wald e.V..

Zahlen und Fakten auf einen Blick:

  • Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und der Landkreise
  • Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
  • Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
  • Fördergegenstand: investive Maßnahmen in den Bereichen
    • Dorfentwicklung
    • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  •  Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende), ...
  •  Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden

Was wird gefördert?

Alle Themenbereiche der 4 Handlungsfelder aus unserem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) (PDF-Dokument, 8,51 MB, 22.01.2024):

  1. Generationengerechte Kommunalentwicklung
  2. Tourismus, Naherholung, Kultur
  3. Lokales und innovatives Wirtschaften
  4. Bioökonomie und Ressourcenschonung

Investive Maßnahmen in den Bereichen:

  • Dorfentwicklung  (Gestaltung Plätze, Erschaffung Einrichtungen,  Ausbau Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,…)
  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Tourismus, Wirtschaft,…)
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (regionale Produkte des täglichen Bedarfs)
  • lokale Basisdienstleistungen (Dorfladen, Bäcker, Schreibwaren,…) 

Was ist nicht förderfähig?

  • Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
  • Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
  • Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
  • Mehrwertsteuer
  • Skonti & Rabatte
  • Fahrzeuge
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Verwaltungsleistungen
  • kommunale Pflichtaufgaben
  • … diese Aufzählung ist nicht abschließend!