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RegionalentwicklungSchwäbischer Wald e.V.

Von der Idee zum LEADER-Projekt

Sie haben eine interessante Projektidee? Hier finden Sie die einzelnen Schritte von Ihrer Idee bis zum LEADER Förderprojekt.

I. Projektaufruf und Einreichung Projektidee

Das Regionalmanagement startet 2-3 Mal jährlich einen Projektaufruf zur Einreichung von Projekten. Neben der Höhe der EU-Fördermittel ist im Projektaufruf auch die Abgabefrist zur Einreichung von Projekten festgelegt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement wird empfohlen! Wir beraten Sie hinsichtlich der Förderung und unterstützen Sie bei der Projektentwicklung. Auch unabhängig von einem Projektaufruf können Sie sich mit Ihrer Idee an die LEADER-Geschäftsstelle wenden.

II. Vorprüfung durch das Regionalmanagement und Erstellung Projektdatenblatt

Zur Prüfung Ihres Vorhabens auf Förderfähigkeit benötigt das Regionalmanagement eine kurze Ausformulierung der Projektidee sowie eine Kostenschätzung. Die Vorprüfung beinhaltet

  • die Zuordnung zu einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzepts
  • die Zuordnung zu einem Fördermodul, aus dem sich der Fördersatz ableitet sowie
  • die Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen des LEADER-Programms.

Ist Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig, beschreiben Sie dieses ausführlich im Projektdatenblatt (PDB). Auszuführen sind hier die Ausgangslage mit Problemstellung und Handlungsbedarf, der Fördergegenstand, die Projektziele sowie der Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept.

Das PDB ist die Grundlage für das Projektauswahlverfahren im Auswahlausschuss. Dieses muss ausgefüllt bis zur Abgabefrist des Projektaufrufs vorliegen. Auszufüllen ist auch der Projektfragebogen sowie der förmliche Antrag zur Berücksichtigung des Projekts im jeweiligen Projektaufruf und Auswahlverfahren. Die Geschäftsstelle fordert ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung Ihres Projekts an.

Wichtig: Nur umsetzungsreife Projekte werden im Auswahlausschuss behandelt.    

III. Diskussion & Beschlussfassung im Auswahlausschuss

Die durch das Regionalmanagement als grundsätzlich förderfähig eingestuften Projektideen werden anhand des PDB vom Auswahlausschuss diskutiert und bewertet. Mit dem Bewertungsbogen zur Projektauswahl und Priorisierung werden für 15 ausgewählte Kriterien Punkte vergeben. Zur Gewährleistung der Förderwürdigkeit muss die vorgegebene Mindestpunktzahl erreicht werden. Die Projekte werden gemäß ihrer Punktzahl in eine Rangfolge gebracht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel für eine Antragstellung bei LEADER ausgewählt.

Für Projekte, die aufgrund begrenzter Mittel nicht zur Förderung ausgewählt werden, aber die Mindestpunktzahl erreichen, besteht die Möglichkeit des Nachrückens, falls ein ausgewählter Antragsteller sein Projekt bis zum nächsten Projektaufruf zurückzieht.  Nach der Sitzung des Auswahlausschusses werden Sie zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert.

Das Projektauswahlverfahren im Auswahlausschuss wird von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart geprüft.

IV. Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle

Nach positivem Beschluss im Auswahlausschuss hat der Projektträger 6 Monate Zeit einen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Stuttgart oder bei privat-gewerblichen Projekten die L-Bank. Für einen LEADER-Antrag sind die Antragsformulare sowie weitere Unterlagen vorzulegen, u.a. müssen die gesamten Kosten durch die Vorlage von 3 Angeboten plausibilisiert werden.

V. Erhalt des Zuwendungsbescheids und Start der Projektumsetzung

Nach positiver Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam durch und beachten Sie die Bedingungen und Auflagen.

WICHTIG: Erst nach erfolgter Bewilligung darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und kann zum Verlust des Zuschusses führen. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet.

Was ist bei der Projektumsetzung zu beachten:
Die Angaben im Förderantrag und im Zuwendungsbescheid sind verbindlich. Nehmen Sie daher bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen während der Projektumsetzung unverzüglich Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle auf und informieren Sie auch die Bewilligungsstelle!  

Im Sinne des zügigen Mittelabflusses bitten wir Sie, nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, zeitnah mit der Projektumsetzung zu beginnen und diese entsprechend dem Zeitplan abzuschließen und abzurechnen.

Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle regelmäßig über den aktuellen Umsetzungsstand. Die gesamte Projektumsetzung ist von Ihnen zu dokumentieren. Bitte lassen Sie der Geschäftsstelle entsprechende Fotos zukommen. Mit der Zusendung erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung im Rahmen der LEADER-Öffentlichkeitsarbeit einverstanden.  

Bei allen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druck von Broschüren und Flyern, Veröffentlichung von Pressemitteilungen, Informations- und Projektveranstaltungen, etc.) ist stets auf die LEADER-Förderung und die LEADER-Aktionsgruppe hinzuweisen. Förderlogos und Förderhinweise erhalten Sie von der Geschäftsstelle. Bitte stimmen Sie Drucksachen, Pressemitteilungen und Veranstaltungstermine rechtzeitig mit uns ab. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu den Publizitätsbestimmungen.  

Mit Beginn der Umsetzung Ihres Projekts erklären Sie sich einverstanden, sämtliche Projektunterlagen bei Kontrollen vorzulegen. Alle investiven Maßnahmen werden durch eine Vor-Ort-Kontrolle der Bewilligungsstelle in Augenschein genommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Projektträger für die Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften verantwortlich sind (z.B. Vergaberichtlinien, Publizitätsbestimmungen, etc.). Bei Regelverstößen können empfindliche Sanktionen drohen. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt zu Kürzungen und Sanktionen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Durch die Förderung mit EU-Mitteln muss den entsprechenden Fördervorschriften Rechnung getragen werden. Als Antragsteller sind Sie damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Projekts veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung umfasst den Namen des Antragstellers, das Projekt sowie die Höhe der Förderung.

VI. Abrechnung & Verwendungsnachweis

Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen kann auf Basis der bezahlten Rechnungen ein Verwendungsnachweis gestellt werden. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich! Der Projektträger tritt für sämtliche Kosten in Vorleistung. Mit den Unterlagen zum Verwendungsnachweis, z.B. dem Sachbericht zur Projektumsetzung und dem rechnerischen Nachweis zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel, wird belegt, dass das Projekt wie im Antrag beschrieben umgesetzt wurde. Im Verwendungsnachweis können nur die Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind und damit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck dienen. Abweichungen können zu Zuschusskürzungen führen.

Bitte beachten Sie bei der Projektumsetzung die folgenden Punkte:

  • Bei allen Ausgaben gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  • Die Ausgaben müssen durch entsprechende Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden.
  • Die zur Förderung eingereichten Rechnungen müssen auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sein.
  • Mehrkosten können nicht gefördert werden.
  • Rechnungen sind grundsätzlich im Original einzureichen.

Bitte bewahren Sie alle Projektunterlagen für mindestens 6 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.